Moins connue que les gravures de Hoefnagel et Merian, on rencontre parfois dans les ventes une petite gravure
sur cuivre de 6 cm × 11 cm, dénommée « Christoph Riegel » et
datée de 1690.
Christoph Riegel est un libraire et
marchand d'estampes, établi à Nuremberg de 1678 à 1714, qui vendait
aussi sur les foires de Leipzig et Francfort.
Après son décès le 16 mai 1714, lui succède immédiatement un
homonyme (son fils ?), Christoph Riegel, qui vend aussi en
foire à Leipzig et à Francfort. Christoph Riegel II décède entre
1744 et 1746, et sa veuve reprend l'activité à Nuremberg
jusqu'au environ de 1777.
[Voir Codex nundinarius Germaniae literatae bisecularis Mess-Jahrbücher
des deutschen Buchhandels, von dem Erscheinen des ersten Mess-Kataloges
im Jahre 1564 bis zu der Gründung des ersten Buchhändlervereins
im Jahre 1765..., Halle, 1850.]
Les éditions Riegel semblent s'être fait une spécialité de petits
ouvrages d'environ un millier de pages et 13 cm de hauteur,
traitant de biographies princières ou de monographies des
grandes villes d'Europe, illustrées de gravures sur cuivre comme
on le voit avec « Ausführliche, und Grundrichtige Beschreibung
der Herzogthümer Lottringen und Savoien » (1690), « Ausführliche
und Grundrichtige Beschreibung des ganzen Rheinstroms » (1690),
ou encore « Der Curieuse Passagier » (1725, avec 120 gravures).
En réalité, la gravure de Blâmont figurant dans « Ausfuehrliche
und grundrichtige Beschreibung der Herzogthuemer Lottringen und
Savojen, dess Obern und Untern Elsasses » édité en 1690, est une réduction
simplifiée de celle de l'Atlas « Topographia Palatinatus Rheni
et Vicinarum Regionum » du graveur Mérian (édité en 1645).
Elle
est l'oeuvre de Andreas Knorzen, de Nüremberg, dessinateur
habitué des éditions Riegel. (voir le bas de la
page de garde ci-dessous)
Le texte est cependant plus étendu que celui de l'atlas de
Mérian. :
Texte de Mérian :
Blamont, Blamontium, Blancmont, Blanckenburg
Diese Lothringische Stadt / und Schloß / ligt auff der Strassen
von Straßburg gen Nancy, zwischen Kauffmanns Saarbrück / und
Lüenstadt. Ist zwar nicht groß / aber lustig / und vor dem
jetzigen Krieg schön erbaut gewesen / in welchem sie Anno 1636.
im September / von den Weymarischen erobert / außgeplündert /
und auß ihrer eygenen Guarnison Verursachung biß auff 6. oder 7.
Häuser / und das Schloß / abgebrant worden ist; weßwegen der
Commendant / weil er schuldig daran gewesen ist / auffgehenckt
worden; wie in dem neuen Meterano stehet. In dem Burgundischen
Krieg / den Ertzhertzog Sigismund von Oesterreich / und seine
Bundsgenossen / wider Hertzog Carlen von Burgund geführt / ist
dieser Ort auch belagert / und erobert worden. Das gedachte
Schloß ist alt / weit / und ansehnlich / an welchem der neue /
und schön erbaute Hertzogliche Pallast steset / so nicht die
geringste Zierde deß Städtleins zu seyn scheinet. Die Inwohner
legen sich fast alle auff den Ackerbau. Tassinus beschreibet
dieses Städtlein kurtz also : Blamont est une petite ville
fort plaisante, bastie vers la partie Orientale de la Braine.
Texte de Riegel :
Blamont / zu Deutsch Blanckenburg / ist eine
Stadt und vestes Schloß gegen Morgen / zwischen Kauffmanns-Sarbrück
und Luneville / 8. Weilen von Nancy gelegen / so zwar nicht groß
/ hat aber eine [...] Gegend / und ist vor dem Deutschen Krieg
schön erbauet gewesen.
In dem Burgundischen Krieg / den Herzog Sigmund von Oesterreich
/ benebenst Renote Herzogen in Lottringen / und andern einen
Bundsgenossen / wider Herzog Carln von Burgund geführet / ist
dieser Ort belagert / und erobert worden.
Das gedachte Schloß ist alt / weit und ansehnlich / an welchem
der neue und schön erbauete Herzogliche Palast stehet / so
dieser Stadt ein nicht geringes Unsehen und Zierde verursachet.
Die Innwohner besagter Stadt befleissigen sich mehrentbeils des
Unterbaues / weil es daselbst eine ziemliche Esene und sehr
fruchtbaren Boden hat.
In dem Deutschen Krieg An. 1636. ist die Weymarische Armee vor
diese Stadt Blamont / (in welcher 60. Mann zur Guarnison gelegen)
angekommen. Da nun Ihre fürstliche Cnaben / Herzog Bernhard von
Weymar / u. gedachten Ort durch einen Trompeter (wie gewöhnlich)
auffordern lassen / und furz schleunige Revolution haben wollen
/ ist ihme von dem inliegenden Commendanten anders nichts / als
Kraut und [...]oth / verwilliget worden. Worauf man die Stadt
starck canoniret / und noch denselbigen Tage mit bewehrter Hand
überstigen / dem nach auch feindlich geplündert.
In welcher Plünderung / so etwas langwiezig / an unter schiednen
Orte / der Stadt Feuer aufgegangen / und weil viel Häuser von
dem Commendanten (welcher furz vor der Uberwältigung der Stadt
samt seinen Soldaten aufs Schloß sich begeben /) mit Pulver
liftiglich unterleget worden / fast die ganze Stadt (weil sie
nicht groß im Begriff) biß in ohngefehr 6. oder 7. Häuser zu
Uschen verbronnen.
Da nun das Plündern sich geendet / hube man an bemeldtem Schloß
an zu approchiren / welchem / als die Weymarische so nahe
gekommen / daß die darinnen Liegende sich überwunden gesehen /
haben sie angefangen um Accord zu ruffen / welcher ihnen anderst
nicht als auf Cnab und Ungnad / nur mit weissen Stäben
auszuziehen / verwilliget.
Der Com[m]endant aber / als der mit gedachtem Pulver legen den
sehr schändlichen Brand verursachet / an einen Galgen gehencket
worden.
Der Burgermeister / wie auch Schultheiß ermeldter Stadt Blamont
/ haben / auf gethane grosse Vorbitte / beym Herzogen Cnab
erlanget / und weil ihme gemeldter Burgermeister anderst nicht
einbilden können / als daß es ihn sein Leben kosten würde / hat
er einem Profos-Lieutenant 100. Pistoleten zugestellet / umb
dieselbe seiner Hausfrauen / sich mit denselben zu ranzioni[e]ren
/ zu überliefern.
Demnach aber erst gehörter massen der Burgermeister mit dem
Leben begnadet worden / als hat er die 100. dem Profos-Lieutenant
vorhern eingehändigte Pistoleten / wie gemeldet / zurücke
gefordert / welcher aber fürgegeben / daß sie ihme von der Macht
abgenommen / und er also selbiger nicht mehr habhafft wäre.
Worauf er dann besuchet / und die mehr gemeldte 100. Pistoleten
in seinen Stiefeln gefunden worden / deßwegen er auch neben dem
Commendanten hencken müssen.
Page de garde
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