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Presse allemande - 1871-1890
Texte en langue allemande
 


  • Allgemeine Zeitung
    21 octobre 1871

Straßbourg, 19 Oct. Ueber die wieder an Frankreich abgetreten neu Gemeinden theilt die „Straßb. Ztg." folgendes mit: Die Gemeinde Raon sur Plaine mit 620 Seelen, bisher zum Kreise Molsheim gehörend, und die Nachbargemeinde Raon les Leaux (nicht Seaux) mit 336 Seelen, bisher zum Kreise Saarburg gehörend, liegen auf der westlichen Abdachung des Mont-Donon im Thale der in die Meurthe einmündenden Plaine, und haben ihren Verkehr ausschließlich in der Richtung nach Blamont und Badonvlller, weßhalb die Bewohner die Wiederabtretung an Frankreich beantragt hatten. Die deutsche Regierung brauchte auf den Besitz dieser armen und durchaus nationalfranzösischen Gemeinden wenig Gewicht zu legen. Dasselbe gilt von der nur 191 Seelen zählenden Gemeinde Igney und von dem südlich der Bahnstrecke Avricourt-Emberménil gelegenen Theile des Gemeindebannes Avricourt im Kreise Saarburg; die französische Regierung wünschte den Besitz dieses kleinen Gebietstheils deßhalb weil durch denselben die in französischem Eigenthum und Betrieb stehende Vicinalbahn Cirey-Blamont-Avricourt führt, und weil der Bahnbetrieb gestört worden wäre wenn die Züge die deutsche Zollgränze zu passiren gehabt hätten. Die Gesammtzahl der durch den Frieden von Frankreich an Deutschland abgetretenen Stadt - und Landgemeinden ist 1688.


  • Pfälzischer Kurier
    12 avril 1875

Frankreich.
Avricourt, 8. April. Dem Vernehmen nach wird am kommenden 1. Mai die Eröffnung der neuen Grenzstation und des Bahnhofes zwischen Rixingen und Avricourt unter entsprechenden Feier­lichkeiten stattfinden. Die umfassenben Bauten der jungen Colonie und des Bahnhofes, in welch letzterem namentlich prächtige Absteiglocalitäten für hohe Personen eingerichtet sind, können in der Hauptsache als beendet betrachtet werden. (Straßb. Z.)


  • Pfälzischer Kurier
    4 juin 1875

Deutsch-Avricourt, 30. Mai. Bekanntlich ist der Berwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß­ Lothringen in dem Friedensschlusse mit Frankreich die Benutzung des Bahnhofes der Ostbahn-Gesellschaft in Französich-Avricourt bis dahin vorbehalten worden, daß auf deutschem Gebiete ein Grenzbahnhof hergestellt sein würde. Der Bau dieses Bahnhofes begann im Jahre 1872 und ist jetzt vollendet. Etwa 800 Meter von dem alten französischen Bahnhofe erhebt sich eine ganz neue Stadt, Deutsch-Avricourt, bestehend aus einem imposanten Bahnhofs Empfangsebäude, mehreren Baulichkeiten für den Bahnbetrieb, einem Post- und Telegraphendienstgebäude und aus zahlreichen Wohnhäusern für die Beamten der Eisenbahn, der Post- und Telegraphen-, sowie der Zollverwaltung. Eine eigene Wasserleitung und Gasbeleuchtung reihen die neue Anlage bereits den besteingerichteten modernen Städten an. Gestern Nachmittag hatte die dritte Bauabteilung der Generaldirection der Eisenbahnen in Elsaß Lothringen eine private Festlichkeit zur Inaugurirung des neuen Bahnhofs veranstaltet. Die Festgenossen, unter denen sich die Vertreter der Bahnverwaltung, der Reichspost- und Telegraphenverwaltung, der Kreisdirector und der Bezirkscommandeur von Saarburg, der Zolldirector von Saarburg und die Maires von Avricourt und Rixingen befanden, wurden mittelst Extrazuges von Französisch-Avricourt nach dem neu erbauten deutschen Bahnhofe besördert, dort an der mit men, Fahnen und Festgewinden reich decorirten Eingangspsorte von dem Erbauer, Baumeister Caspar, empfangen und zunächst von letzterem in den glänzend ausgestatteten Baulichkeiten des Bahnhofes umhergeführt. In der Empfangshalle II. Classe, deren Wände in pompejanischem Roth prangen, fand um 8 Uhr Abends das Festmahl statt, an welchem über 80 Personen theilnahmen.


  • Allgemeine Zeitung
    11 août 1887

Straßburg, 9. Aug. Eine mehrfach widersprechend dargestellte Angelegenheit betreffend eine Anzahl von Eisenbahnbeamten in Avricourt erregt viel Aufsehen. Freitag Abend brachte die „Agence Havas" die Meldung, 38 Angestellte der französischen Ostbahn, welche in Deutsch-Avricourt wohnten, seien von den deutschen Behörden ausgewiesen worden. Samstag Abend wurde diese Nachricht von der„A.H." widerrufen, gleichzeitig aber meldete die „Köln. Ztg.," die 38 Angestellten seien nicht etwa von Deutschland ausgewiesen worden, sondern von der französischen Ostbahn entlassen, weil sie das deutsche Gebiet bewohnen. Die Angelegenheit findet jetzt in der „Straßb. Post" ihre Aufklärung. Wie diesem Blatt von sehr gut unterrichteter Seite mitgetheilt wird, hat auch die deutsche Regierung, und zwar ganz unabhängig von den Schritten der französischen Behörde, diejenigen Maßregeln ergriffen, welche sie nach Lage der Sache für nothwendig halten mußte. Seit geraumer Zeit, heißt es in der Mittheilung der „Str. Post," war das Anwachsen einer französischen Colonie in Deutsch-Avricourt - es wohnten zuletzt mehr als 30 französische Beamte dort, zum Theil Familienväter - nicht unbedenklich. Ständen wir mit Frankreich in einem Verhältniß, wie mit Oesterreich oder mit Italien, so würde kein Mensch etwas Gefährliches darin finden, daß eine Colonie französischer Beamten sich auf deutschem Boden niederließe, selbst wenn die Leute in Uniform erschienen u. s. w. Die Erfahrungen aber, welche wir leider mit französischen Beamten gemacht haben, lassen es geradezu als eine Pflicht erscheinen, die Möglichkeit der Einwirkung derselben auf die Eingebornen nach Thunlichkeit einzuschränken. Wie der Proceß vor dem Reichsgericht in Leipzig mit sonnenklarer Deutlichkeit bewiesen hat, benutzte Schnäbele, der französische Gränzpolizeicommissär in Pagny, gerade die freundschaftliche Stellung, in welcher er zu seinen deutschen Collegen stand, dazu, um den Eingebornen, welche er für das Spionagegeschäft anwerben wollte, einzureden, sie hätten nichts zu fürchten, da er, falls etwas herauskomme, stets rechtzeitig davon Wind erhalten werde. Die Folgen sind bekannt. Pflicht der deutschen Regierung ist es angesichts der, so zu sagen, amtlichen Organisation der Spionage in Frankreich nun jedenfalls, die Wiederkehr ähnlicher Vorkommnisse so weit als irgend thunlich schon durch Präventivmaßregeln unmöglich zu machen. Mit Rücksicht auf die Vermeidung von Verwicklungen ist jenen französischen Beamten daher eröffnet worden, daß sie Sorge dafür tragen müßten, künftig in Französisch-Avricourt (Igney-Avricourt) zu wohnen, und daher Deutsch-Avricourt zu verlassen hätten. Für diesen Umzug sind nun zwar so weite Fristen bewilligt (drei Monate an verheirathete Beamte), daß von einer Ausweisung im gewöhnlichen Sprachgebrauch eigentlich gar nicht die Rede sein kann, um so weniger, als auch die französische Ostbahn das Wohnen so vieler Beamten auf deutschem Gebiete nur widerwillig gestattete und bereits früher schon einmal verboten hatte. Indessen soll auch dieses Wort acceptirt werden, wenn man es von französischer Seite will. Nach dem Fall Schnäbele, der den Beweis dafür geliefert hat, daß französische Beamte ihre amtliche Stellung zur Inbetriebsetzung und Instandhaltung eines regelrechten Spionendienstes benutzt oder vielmehr mißbraucht haben, sind alle Maßregeln der deutschen Regierung hiegegen lediglich als Acte der Nothwehr zu betrachten.


  • Rosenheimer Anzeiger
    12 juillet 1888

Straßburg, 8. Juli. (Pariser Heizklatsch.) Das Pariser„Petit-Journal" berichtet: Die in Paris dienende Carolina Steub aus Hagenau wurde durch eine Depesche an das Sterbebett der Mutter berufen. In Avricourt wollte man sie, da sie keinen Paß hatte, nicht über die Grenze lassen. Da hatte das Mädchen die gute Idee, sich telegraphisch an die deutsche Kaiserin zu wenden. Die Depesche lautete: Ein junges elsässisches Mädchen, welches, an das Sterbebett ihrer Mutter gerufen, daran gehindert wird, die Grenze bei Avricourt zu passiren. steht Em. Majestät um Allerhöchste Hilfe an." Bald daraus kam die telegraphische Weisung zurück, das Mädchen passiren zu lassen. Leider war die Mutter vor einer Stunde verschieden, als Caroline in Hagenau ankam.


  • Allgemeine Zeitung
    16 avril 1890

Straszburg, 15. April. Unter dem Titel: «  Brutalité allemande, incident de frontière » u. s. w. berichten französische Blätter ausführlich über einen Vorfall in Avricourt, der sich am 5. d. M. zugetragen haben soll. Nach dieser Darstellung soll ein deutscher Gendarm auf einen jungen Burschen aus Bitsch, der sich der Festnahme als unsicherer Heerespflichtiger durch die Flucht entzog, zwei Schüsse abgegeben haben, die aber ihr Ziel verfehlten; eine Kugel soll in den Bahndamm auf französischem Boden eingeschlagen haben. Diese Geschichte ist von Anfang bis zu Ende erfunden. Wie wir aus verlässiger Quelle erfahren, ist am 4. Abends mit dem letzten Zuge ein junger Mann aus Bitsch, Namens Bach, in Deutsch-Avricourt eingetroffen, wo er controlirt, aber nicht angehalten wurde, weil er noch nicht dienstpflichtig ist; Bach ist 18 Jahre alt; er gab an, in Deutsch-Avricourt Beschäftigung zu suchen, übernachtete in einem dem Bahnhöfe zunächst gelegenen Gasthaus und entfernte sich am andern Morgen, begab sich aber nicht nach Deutsch-Avricourt, sondern nach dem französischen Igney-Avricourt. Auf dem Wege dorthin wurde er durch einen Bahnwärter vom Bahndamme gewiesen, welchen er betreten hatte und erreichte unbehelligt sein Ziel, ohne daß er von einem Gendarmen angehalten oder gar angeschossen worden wäre. In Igney-Avricourt hat sich Bach zur Fremdenlegion gemeldet und dort, um sich interessant zu machen, der französischen Polizei dieses Märchen erzählt. Niemand von den zur kritischen Stunde an der Grenze befindlichen deutschen Bahn- oder Grenzbeamten hat Schüsse fallen hören. Unbegreiflich ist die Leichtgläubigkeit der französischen Behörden,welche solchen plumpen Lügen bereitwillig Glauben schenken.,welche solchen plumpen Lügen bereitwillig Glauben schenken.

 

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